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Aushang für das Wartezimmer

Information der Patientinnen und Patienten nach Art. 19 ff. nDSG. Auf A4 drucken, im Wartezimmer und am Empfang aushängen; die Einwilligung selbst holt die Ärztin / der Arzt zu Beginn der Konsultation ein (Einwilligungsformular).

Digitale Dokumentations-Unterstützung in unserer Praxis

Unsere Praxis nutzt BlitzDoc, eine Software, die das Arztgespräch aufnehmen und daraus einen Entwurf des Eintrags für Ihre Krankengeschichte erstellen kann. So bleibt im Gespräch mehr Zeit für Sie.

  • Die Aufnahme erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis. Ihre Ärztin / Ihr Arzt fragt Sie zu Beginn der Konsultation.
  • Sie können jederzeit ablehnen oder abbrechen – ohne Angabe von Gründen und ohne jeden Nachteil für Ihre Behandlung. Dann wird wie bisher von Hand dokumentiert.
  • Jeder von der Software erstellte Text ist ein Entwurf. Ihre Ärztin / Ihr Arzt prüft und verantwortet jeden Eintrag persönlich.
  • Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und in der Schweiz gespeichert. Die Tonaufnahme wird nach dem Speichern des Eintrags gelöscht, spätestens jedoch nach 90 Tagen.
  • Für die Umwandlung von Sprache in Text und die Texterstellung werden spezialisierte Dienste in Europa bzw. im Ausland beigezogen. Sie sind vertraglich zu Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen die Daten nicht für eigene Zwecke oder KI-Training verwenden.
  • Es gelten das Arztgeheimnis und das Schweizer Datenschutzrecht (nDSG). Auskunft, Berichtigung und Löschung können Sie jederzeit bei uns verlangen.

Fragen beantwortet Ihnen Ihre Ärztin / Ihr Arzt gerne.

 
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Ansprechperson Datenschutz

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