Unterauftragsbearbeiter
Version 2026-10-17.1 · Stand 17. Oktober 2026
Überblick
Diese Dienstleisterkategorien bearbeiten für BlitzDoc Daten:
- Cloud-Infrastruktur und Datenbank: Verschlüsselte Speicherung und Betrieb in der Schweiz.
- KI-Textverarbeitung: Erstellung der medizinischen Dokumentationsentwürfe in der Schweiz und der Europäischen Union (Anhang 1 DSV).
- KI-Sprachtranskription: Aufnahmen und Diktate wandelt ein beauftragter Sprachdienst in der Europäischen Union in Text um; bei einem Ausfall übernimmt ein Schweizer Ersatzdienst. Eine Verarbeitung der Tonaufnahme ausserhalb der Schweiz und der EU ist nicht vorgesehen; keine Verwendung zum Modelltraining. Aufnahmen von Personen unter 18 Jahren und Diktate ohne dokumentierte Einwilligung werden nur in der Schweiz und der EU verarbeitet.
- System-E-Mail-Versand: System-E-Mails ohne medizinische Inhalte über einen Schweizer Anbieter.
Übermittlung ins Ausland
Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16 und Art. 19 Abs. 4 DSG): Die KI-Text- und Sprachverarbeitung erfolgt ausschliesslich in der Schweiz und in der Europäischen Union (EU); für die EU und den EWR hat der Bundesrat einen angemessenen Datenschutz festgestellt (Art. 16 Abs. 1 DSG, Anhang 1 DSV). Entfällt eine erforderliche Garantie, stoppen wir die betroffene Übermittlung.
Zahlungen
TWINT und die beteiligten Banken bearbeiten Zahlungsangaben in eigener Verantwortung; sie erhalten keine Patientendaten und sind keine Unterauftragsbearbeiter.
Änderungen
Die Übersicht der genehmigten Dienstleisterkategorien, Aufgaben und Regionen ist Anhang 2 des AVV und steht im Konto unter «Recht & Datenschutz» vor der Annahme bereit. Wesentliche Änderungen der Unterauftragsbearbeitung kündigen wir mindestens 30 Tage vorher an; bei einem begründeten Widerspruch suchen wir eine Alternative oder ermöglichen die Beendigung der betroffenen Leistung.