Subprozessorenliste
Anhang zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) — vertraulich
Warum nicht öffentlich?
Die konkrete Auswahl technischer Auftragsbearbeiter (Cloud-Regionen, KI-Provider, Speech-to-Text-Dienste) gehört zu den vertraulichen Geschäftsinformationen. Schweizer Praxen erhalten die Liste mit allen Anbietern, Verarbeitungsregionen, Datenkategorien und Schutzmassnahmen als Anhang zum AVV. Änderungen werden mit mindestens 30 Tagen Vorlauf an Vertragspartner kommuniziert (Widerspruchsrecht aus berechtigten Datenschutzgründen).
Was Sie öffentlich nachvollziehen können
- Hosting in der Schweiz: Authentifizierung, Encounter-Speicherung, Audit-Logs und die KI-Textgenerierung laufen auf Schweizer Cloud-Infrastruktur.
- Vertragliche Schutzmassnahmen: AVV/DPA mit jedem Auftragsbearbeiter, vertragliche No-Training-Klausel sensibler Felder, TLS- und AES-Verschlüsselung, kurze Log-Aufbewahrung.
- Kein KI-Training: Eingaben und Ausgaben werden nicht zum Modelltraining verwendet.
- Hilfspersonenqualifikation: Sämtliche Auftragsbearbeiter sind vertraglich als Hilfspersonen im Sinne von Art. 321 Abs. 1 StGB gebunden und unterliegen einer Schweigepflicht-Erstreckung, die auch nach Vertragsende fortbesteht.
Wie erhalte ich die vollständige Liste?
Im Rahmen des Onboardings erhalten Praxen den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) inklusive der vollständigen Subprozessorenliste. Bei rechtlich bindendem Interesse (z.B. eigene Datenschutz-Folgenabschätzung der Praxis) kann die Liste auch vor Vertragsschluss unter NDA angefordert werden:
Verwandte Dokumente
Version 3.0 (Public Stub) — Stand 25. Mai 2026. Die detaillierte Liste (intern) folgt dem AVV-Versionsverlauf.