Information für Patientinnen und Patienten
Aufklärung über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur medizinischen Dokumentation — Vorlage für Schweizer Arztpraxen.
Praxis / Klinik: [Name der Praxis]
Verantwortliche Ärztin / Arzt: [Vorname Nachname]
Stand: [TT.MM.JJJJ]
Warum erhalten Sie dieses Schreiben?
Diese Praxis verwendet eine technische Unterstützung mit Künstlicher Intelligenz (KI), um Ihre Konsultation zu dokumentieren — beispielsweise um Notizen, Berichte oder Überweisungen zu erstellen. Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (Art. 19 nDSG) sind wir verpflichtet, Sie darüber offen zu informieren, bevor solche Daten bearbeitet werden.
Was geschieht konkret?
- Die Ärztin oder der Arzt notiert Stichworte zu Ihrer Konsultation, oder das Gespräch wird — mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis — als Audio aufgenommen.
- Auf Basis dieser Informationen erstellt eine KI einen strukturierten Vorschlag (SOAP-Notiz, Arzt-Bericht, Zuweisung).
- Die Ärztin oder der Arzt prüft, korrigiert und unterschreibt den Text. Die Verantwortung bleibt bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
- Audio-Aufnahmen werden nach der Texterkennung automatisch gelöscht.
- Identifizierbare Angaben verlassen die Praxis nur im notwendigen Umfang; die Verarbeitung erfolgt über vertraglich gebundene Auftragsbearbeiter mit angemessenem Datenschutzniveau (Swiss-US Data Privacy Framework).
Wo werden Ihre Daten verarbeitet?
Müssen Sie zustimmen?
Für die textbasierte Dokumentation (Stichworte → KI-Notiz) genügt im Behandlungskontext die übliche Einwilligung in die Behandlung. Für eine Audio-Aufnahme des Gesprächs benötigt die Praxis Ihre ausdrückliche Einwilligung vor jeder Aufnahme (Art. 179ter StGB). Sie können diese jederzeit verweigern oder zurückziehen, ohne Nachteile für Ihre Behandlung.
Welche Rechte haben Sie?
Ihre Rechte nach nDSG
- Auskunft (Art. 25 nDSG): Sie erhalten auf Anfrage eine Kopie aller in dieser Praxis über Sie gespeicherten Daten.
- Berichtigung (Art. 32 nDSG): Falsche Daten werden auf Ihren Wunsch korrigiert.
- Löschung (Art. 32 nDSG): Daten, die nicht mehr für die Behandlung oder gesetzliche Aufbewahrung erforderlich sind, werden auf Ihren Wunsch gelöscht.
- Widerspruch: Sie können dem KI-Einsatz im konkreten Behandlungsfall widersprechen — die Ärztin oder der Arzt führt dann die Dokumentation manuell.
- Beschwerde: Sie können sich beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB, edoeb.admin.ch) beschweren.
Aufbewahrung
Die Krankengeschichte einschliesslich der KI-generierten Notizen wird nach den ärztlichen Aufbewahrungspflichten in der Schweiz 20 Jahre ab letzter Konsultation aufbewahrt. Audio-Aufnahmen werden nach erfolgreicher Transkription automatisch gelöscht.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Für den Einsatz von KI mit Gesundheitsdaten wurde nach Art. 22 nDSG eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Sie ist auf Anfrage in der Praxis einsehbar.
Ihre Ansprechpersonen
[Adresse]
[Telefon / E-Mail]
Technischer Auftragsbearbeiter der Praxis: BlitzDoc, Schweiz — vertraglich gebunden als Hilfsperson im Sinne von Art. 321 Abs. 1 StGB, mit unterzeichnetem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und angemessenem Datenschutzniveau. Hosting in der Schweiz. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung, Einwilligungsformular.
💡 Hinweis für die Praxis: Dieses Formular ist eine Vorlage. Bitte tragen Sie Praxisname, verantwortliche Ärztin oder verantwortlichen Arzt, Adresse + Kontakt ein und händigen Sie das Dokument neuen Patientinnen und Patienten einmalig aus (z.B. zusammen mit dem Aufnahmebogen). Für Audio-Aufnahmen separat: Einwilligungsformular.