Information für Patientinnen und Patienten

Aufklärung über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur medizinischen Dokumentation — Vorlage für Schweizer Arztpraxen.

Eintragung durch die Praxis:
Praxis / Klinik: [Name der Praxis]
Verantwortliche Ärztin / Arzt: [Vorname Nachname]
Stand: [TT.MM.JJJJ]

Warum erhalten Sie dieses Schreiben?

Diese Praxis verwendet eine technische Unterstützung mit Künstlicher Intelligenz (KI), um Ihre Konsultation zu dokumentieren — beispielsweise um Notizen, Berichte oder Überweisungen zu erstellen. Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (Art. 19 nDSG) sind wir verpflichtet, Sie darüber offen zu informieren, bevor solche Daten bearbeitet werden.

Was geschieht konkret?

Wo werden Ihre Daten verarbeitet?

Die Verarbeitung erfolgt auf Schweizer Cloud-Infrastruktur über vertraglich gebundene Auftragsbearbeiter (AVV, vertragliche No-Training-Klausel). Es wird kein KI-Training mit Ihren Daten durchgeführt. Audio wird nach der Texterkennung unmittelbar gelöscht; eine dauerhafte Speicherung der Konsultationsinhalte erfolgt nicht.

Müssen Sie zustimmen?

Für die textbasierte Dokumentation (Stichworte → KI-Notiz) genügt im Behandlungskontext die übliche Einwilligung in die Behandlung. Für eine Audio-Aufnahme des Gesprächs benötigt die Praxis Ihre ausdrückliche Einwilligung vor jeder Aufnahme (Art. 179ter StGB). Sie können diese jederzeit verweigern oder zurückziehen, ohne Nachteile für Ihre Behandlung.

Welche Rechte haben Sie?

Ihre Rechte nach nDSG

Aufbewahrung

Die Krankengeschichte einschliesslich der KI-generierten Notizen wird nach den ärztlichen Aufbewahrungspflichten in der Schweiz 20 Jahre ab letzter Konsultation aufbewahrt. Audio-Aufnahmen werden nach erfolgreicher Transkription automatisch gelöscht.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Für den Einsatz von KI mit Gesundheitsdaten wurde nach Art. 22 nDSG eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Sie ist auf Anfrage in der Praxis einsehbar.

Ihre Ansprechpersonen

Für Fragen oder zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an die Praxis:
[Adresse]
[Telefon / E-Mail]

Technischer Auftragsbearbeiter der Praxis: BlitzDoc, Schweiz — vertraglich gebunden als Hilfsperson im Sinne von Art. 321 Abs. 1 StGB, mit unterzeichnetem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und angemessenem Datenschutzniveau. Hosting in der Schweiz. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung, Einwilligungsformular.